Nichtbewertung nicht bestandener Prüfungen in der Coronazeit (sogenannter Schutzschirm) gilt auch für das Sommersemester 2022

Die kürzlich getroffene Entscheidung des Berliner Senats, den „Schutzschirm“ auf das Sommersemester 2022 zu verlängern, dürfte unter der Studierendenschaft der HWR Berlin bzw. allgemein bei den etwa 200.000 Studierenden in Berlin zu einem kollektiven Aufatmen und Freude geführt haben. Der Senat beschloss durch Gesetz zur Fortschreibung des Berliner Hochschulrechts vom 5.7.2022, in Kraft getreten am 17.7.2022 (GVBl., S. 450), das Sommersemester in § 126b Berliner Hochschulgesetz mitaufzunehmen. Nach dieser Bestimmung gelten nicht bestandene Prüfungen als nicht unternommen, d.h. sie werden auf die Anzahl der möglichen Antritte vor dem endgültigen Nichtbestehen nicht angerechnet. Lediglich jene Prüfungsversuche, die nicht bestanden sind, weil getäuscht wurde, gelten als unternommen. Denn wer täuscht, soll sich nicht auf den „Schutzschirm“ berufen können. Begründet wurde dies ausweislich des Gesetzesentwurfs (AH-Drs. 19/0310) und der Plenumsdiskussion damit, dass die Folgen der Covid-19-Pandemie bislang noch nicht überstanden seien und deswegen ein Bedarf an Nachjustierung bestehe.

Die Hochschulleitung der HWR Berlin bzw. das Dekanat des Fachbereichs 3 teilt nun, anders als zuvor (s. dazu https://juspol.de/die-nichtbewertung-nicht-bestandener-pruefungen-in-der-coronazeit-gilt-auch-fuer-den-bachelorstudiengang-gehobener-polizeivollzugsdienst-an-der-hochschule-fuer-wirtschaft-und-recht-b/), die Rechtsauffassung des VG Berlin  (Urteil v. 16.8.2021, Az.: VG 3 K 554/20), wonach dies auch für Prüfungen in Laufbahnstudiengängen gilt, insbesondere für den Bachelorstudiengang des gehobenen Polizeivollzugsdiensts.

Verhältnismäßig spät, aber im Ergebnis begrüßenswert und mit guten Gründen, schafft der Senat mithin eine Kompensation für die coronabedingten schlechteren Lehr- und Lernbedingungen. Des Weiteren wird den Studierenden in Zeiten hoher psychischer Belastung aufgrund der aktuellen Geschehnisse, so weit wie möglich entgegengekommen.

Wir begrüßen deswegen grundsätzlich diese Regelung. Zu befürchten ist aber, dass diese zu einer geringeren Lernmotivation seitens der Studierenden führen könnte. Deswegen sei Ihnen ans Herz gelegt, die anstehenden Prüfungen so wahrzunehmen, als würde der Versuch als unternommen gelten. Denn erfahrungsgemäß tun sich diejenigen, die nur halbherzig lernen und nicht bestehen, keinen Gefallen. Im kommenden oder in den kommenden Semestern hängen die nichtbestandenen Prüfungsleistungen nämlich nach und belasten zusätzlich. Das Studium ist zudem so konzipiert, dass in den höheren Semestern tendenziell schwierigere Prüfungsleistungen auf Sie zukommen. Ein „Aufschieben“ wird sich also nicht nur negativ auf die Noten und den Druck bei künftigen Klausuren auswirken, sondern kann zu dem endgültigen Nichtbestehen führen.

-Damir Rodić — Akademische Leitung

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