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12. September 2025
Aufgrund der Omnipräsenz von Smartphones und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24.7.2015 (Az.: 1 BvR 2501/13), wonach das Anfertigen von Videoaufnahmen eines Polizeieinsatzes keine nach §§ 22 Satz 1, 33 Abs. 1 KunstUrhG strafbaren Verletzung des Rechts am eigenen Bild ist, stellt sich schon seit längerem die Frage, ob Bürger Polizisten bei Einsätzen filmen dürfen oder sich dadurch gem. § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) strafbar machen. Kernfrage ist, wann das gesprochene Wort bei einem in der Öffentlichkeit stattfindenden Polizeieinsatz nichtöffentlich ist. Dies ist höchstrichterlich bislang ungeklärt. Amts-, Land- und Oberlandesgerichte beurteilen dies unterschiedlich. Das wiederum führt zu Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen und den Polizeibeamten. In einem Beschluss des Landgerichts Hanau (Beschl. v. 20.04.2023, Az.: 1 Qs 23/22) bewertete dieses eine nachfolgend geschilderte Sachverhaltskonstellation als nicht strafbar. Eine andere Kammer desselben Gerichts (Urt. v. 29.09.2023, Az.: 5 KLs – 3350 Js 16251/22) wich aber von der dortigen Argumentation ab und verurteilte den Filmenden. Die Begründung des (soweit ersichtlich: nicht veröffentlichten) Urteils bietet wenig Anlass zur Kritik.

12. September 2025
Seit stolzen vier Jahren sind wir an unserem hoch angesehenen Standort in Düsseldorf die verlässlichen Begleiter angehender Polizeikommissaranwärter der HSPV. Unabhängig davon, ob Sie sich noch im aufregenden Grundstudium befinden oder bereits tiefer ins Hauptstudium eingetaucht sind – wir stehen Ihnen zur Seite und sind fest entschlossen, Ihren Erfolg zu fördern. Unsere umfangreiche Expertise erstreckt sich über eine beeindruckende Bandbreite an Fachbereichen, darunter Eingriffsrecht, Staatsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht. Dank unserer langjährigen und tiefgehenden Erfahrung wissen wir genau, welche anspruchsvollen Anforderungen in Ihren Klausuren an Sie gestellt werden. Unsere gezielte Nachhilfe für die angehenden Polizeikräfte Nordrhein-Westfalens basiert auf einer soliden Grundlage aus theoretischem Wissen und praktischer Anwendung. So können Sie sich sicher sein, dass Sie bestmöglich vorbereitet sind. Die Herausforderungen des Polizeistudiums in Nordrhein-Westfalen sind uns bestens vertraut. Besonders im ersten Hauptstudium (HS1) erwarten Sie enorme Mengen an Lernstoff, die in kürzester Zeit bewältigt werden müssen. Wir sind uns dessen bewusst und haben mit Bedacht einen individuellen Lernplan entwickelt, der darauf abzielt, Sie optimal auf die bevorstehenden Klausuren im Dezember vorzubereiten. Ihr Erfolg ist unsere Motivation, und wir sind fest davon überzeugt, dass unser maßgeschneiderter Ansatz Sie zu Höchstleistungen führen wird. Tatsächlich können wir stolz verkünden, dass wir in den vergangenen vier Jahren mehr als 350 Schülern auf ihrem Weg zur Polizeikommissarin oder zum Polizeikommissar verholfen haben. Diese Erfolgsgeschichte treibt uns an, weiterhin unser Bestes zu geben und Sie bestmöglich zu unterstützen. Vertrauen Sie auf unsere bewährte Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ausbildung unterstützen. Jeder Schritt auf Ihrem Weg ist uns wichtig, und wir sind hier, um sicherzustellen, dass Sie mit Selbstvertrauen und Wissen in Ihre berufliche Zukunft als Polizeibeamte starten können.

12. September 2025
JusPol – Juristische Seminare für Polizeischüler – bietet Polizeischülern professionelle Nachhilfe an. Während ihres Vorbereitungsdienstes als Polizei- bzw. Kriminalkommissar oder als Kommissaranwärterinnen und -anwärter sind Polizeischüler häufig überfordert und beim Lernen ganz auf sich allein gestellt. Die sich hieraus ergebenden Defizite werden spätestens bei der Bearbeitung der jeweiligen Klausur oder Lernkontrolle sichtbar. Unsere Nachhilfe für Polizeischüler setzt genau hier an: neben dem Studium soll frühzeitig durch die individuelle JusPol-Nachhilfe das erfolgreiche Bestehen der Klausuren sichergestellt werden. Mit Spaß am Lernen werden im Rahmen von professionellen Polizeinachhilfeeinheiten der Lernstoff aufbereitet und durch die konkrete Anwendung vertieft. Durch das individuell zugeschnittene Konzept steht für die erfahrenen JusPol-Dozenten immer der Lernstoff des jeweiligen Bundeslands im Mittelpunkt. Die Profi-Nachhilfe von JusPol kann so optimal die Lern- und Prüfungsinhalte an der jeweiligen Hochschule der Polizei berücksichtigen. Unzählige Polizeischüler konnten nachweislich mit der Unterstützung durch unseren Nachhilfeunterricht Bestnoten erreichen und sich so von den übrigen Mitschülern des Jahrgangs abheben. Die intensive und effektive Nachhilfe stellt gleichzeitig sicher, dass das erlernte Wissen auch zukünftig bei der Ausübung des Berufs vorhanden ist.