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Logo der Anwaltskanzlei Brill
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Leerer weißer Hintergrund mit Animation einer kleinen Kugel nach unten.
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Die Anwaltskanzlei Brill ist eine bundesweit tätige Fachkanzlei für Strafrecht mit Standorten in Berlin, Hannover und Hamburg. Unter Leitung von Rechtsanwalt Sebastian Brill vertritt sie Mandanten in Ermittlungs-, Haupt- und Revisionsverfahren, immer mit höchster fachlicher Präzision und konsequenter Mandantenorientierung.

Sebastian Brill ist Fachanwalt für Strafrecht mit wissenschaftlichem Hintergrund und umfangreicher Prozesserfahrung. Unterstützt wird er von Of Counsel Goran Rodić, der internationale Strafrechtsfälle vor Institutionen wie dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) betreut. Diese Kombination aus nationaler und internationaler Expertise macht die Kanzlei einzigartig.

Die Zusammenarbeit zwischen JuSPol und der Kanzlei Brill steht für juristische Sicherheit und Vertrauen. JuSPol stärkt damit sein Netzwerk um einen Partner, der bundesweit für Rechtssicherheit sorgt und die Werte Verlässlichkeit, Integrität und Schutz teilt, die auch JuSPol auszeichnen.

News

Ein Buch wird gelesen, vor einem Laptop.
7. Oktober 2025
Die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst und Zweifel an der persönlichen Eignung
Klassenzimmer mit Schülern, die vor einer Projektionsleinwand Notizen machen.
12. September 2025
Darf die Polizei das Handy eines Beschuldigten entsperren, indem sie dessen Finger auf den Sensor drückt?
Aufgeschlagenes Buch auf dem Schreibtisch neben dem Laptop; eine Person liest.
12. September 2025
Aufgrund der Omnipräsenz von Smartphones und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24.7.2015 (Az.: 1 BvR 2501/13), wonach das Anfertigen von Videoaufnahmen eines Polizeieinsatzes keine nach §§ 22 Satz 1, 33 Abs. 1 KunstUrhG strafbaren Verletzung des Rechts am eigenen Bild ist, stellt sich schon seit längerem die Frage, ob Bürger Polizisten bei Einsätzen filmen dürfen oder sich dadurch gem. § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) strafbar machen. Kernfrage ist, wann das gesprochene Wort bei einem in der Öffentlichkeit stattfindenden Polizeieinsatz nichtöffentlich ist. Dies ist höchstrichterlich bislang ungeklärt. Amts-, Land- und Oberlandesgerichte beurteilen dies unterschiedlich. Das wiederum führt zu Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen und den Polizeibeamten. In einem Beschluss des Landgerichts Hanau (Beschl. v. 20.04.2023, Az.: 1 Qs 23/22) bewertete dieses eine nachfolgend geschilderte Sachverhaltskonstellation als nicht strafbar. Eine andere Kammer desselben Gerichts (Urt. v. 29.09.2023, Az.: 5 KLs – 3350 Js 16251/22) wich aber von der dortigen Argumentation ab und verurteilte den Filmenden. Die Begründung des (soweit ersichtlich: nicht veröffentlichten) Urteils bietet wenig Anlass zur Kritik.

News

Ein Buch wird gelesen, vor einem Laptop.
7. Oktober 2025
Die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst und Zweifel an der persönlichen Eignung
Klassenzimmer mit Schülern, die vor einer Projektionsleinwand Notizen machen.
12. September 2025
Darf die Polizei das Handy eines Beschuldigten entsperren, indem sie dessen Finger auf den Sensor drückt?
Aufgeschlagenes Buch auf dem Schreibtisch neben dem Laptop; eine Person liest.
12. September 2025
Aufgrund der Omnipräsenz von Smartphones und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24.7.2015 (Az.: 1 BvR 2501/13), wonach das Anfertigen von Videoaufnahmen eines Polizeieinsatzes keine nach §§ 22 Satz 1, 33 Abs. 1 KunstUrhG strafbaren Verletzung des Rechts am eigenen Bild ist, stellt sich schon seit längerem die Frage, ob Bürger Polizisten bei Einsätzen filmen dürfen oder sich dadurch gem. § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) strafbar machen. Kernfrage ist, wann das gesprochene Wort bei einem in der Öffentlichkeit stattfindenden Polizeieinsatz nichtöffentlich ist. Dies ist höchstrichterlich bislang ungeklärt. Amts-, Land- und Oberlandesgerichte beurteilen dies unterschiedlich. Das wiederum führt zu Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen und den Polizeibeamten. In einem Beschluss des Landgerichts Hanau (Beschl. v. 20.04.2023, Az.: 1 Qs 23/22) bewertete dieses eine nachfolgend geschilderte Sachverhaltskonstellation als nicht strafbar. Eine andere Kammer desselben Gerichts (Urt. v. 29.09.2023, Az.: 5 KLs – 3350 Js 16251/22) wich aber von der dortigen Argumentation ab und verurteilte den Filmenden. Die Begründung des (soweit ersichtlich: nicht veröffentlichten) Urteils bietet wenig Anlass zur Kritik.

News

Ein Buch wird gelesen, vor einem Laptop.
7. Oktober 2025
Die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst und Zweifel an der persönlichen Eignung
Klassenzimmer mit Schülern, die vor einer Projektionsleinwand Notizen machen.
12. September 2025
Darf die Polizei das Handy eines Beschuldigten entsperren, indem sie dessen Finger auf den Sensor drückt?
Aufgeschlagenes Buch auf dem Schreibtisch neben dem Laptop; eine Person liest.
12. September 2025
Aufgrund der Omnipräsenz von Smartphones und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24.7.2015 (Az.: 1 BvR 2501/13), wonach das Anfertigen von Videoaufnahmen eines Polizeieinsatzes keine nach §§ 22 Satz 1, 33 Abs. 1 KunstUrhG strafbaren Verletzung des Rechts am eigenen Bild ist, stellt sich schon seit längerem die Frage, ob Bürger Polizisten bei Einsätzen filmen dürfen oder sich dadurch gem. § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) strafbar machen. Kernfrage ist, wann das gesprochene Wort bei einem in der Öffentlichkeit stattfindenden Polizeieinsatz nichtöffentlich ist. Dies ist höchstrichterlich bislang ungeklärt. Amts-, Land- und Oberlandesgerichte beurteilen dies unterschiedlich. Das wiederum führt zu Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen und den Polizeibeamten. In einem Beschluss des Landgerichts Hanau (Beschl. v. 20.04.2023, Az.: 1 Qs 23/22) bewertete dieses eine nachfolgend geschilderte Sachverhaltskonstellation als nicht strafbar. Eine andere Kammer desselben Gerichts (Urt. v. 29.09.2023, Az.: 5 KLs – 3350 Js 16251/22) wich aber von der dortigen Argumentation ab und verurteilte den Filmenden. Die Begründung des (soweit ersichtlich: nicht veröffentlichten) Urteils bietet wenig Anlass zur Kritik.
Großes Klassenzimmer mit vielen Leuten, die an Schreibtischen sitzen und an Papieren und Laptops arbeiten.
12. September 2025
Seit stolzen vier Jahren sind wir an unserem hoch angesehenen Standort in Düsseldorf die verlässlichen Begleiter angehender Polizeikommissaranwärter der HSPV. Unabhängig davon, ob Sie sich noch im aufregenden Grundstudium befinden oder bereits tiefer ins Hauptstudium eingetaucht sind – wir stehen Ihnen zur Seite und sind fest entschlossen, Ihren Erfolg zu fördern. Unsere umfangreiche Expertise erstreckt sich über eine beeindruckende Bandbreite an Fachbereichen, darunter Eingriffsrecht, Staatsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht. Dank unserer langjährigen und tiefgehenden Erfahrung wissen wir genau, welche anspruchsvollen Anforderungen in Ihren Klausuren an Sie gestellt werden. Unsere gezielte Nachhilfe für die angehenden Polizeikräfte Nordrhein-Westfalens basiert auf einer soliden Grundlage aus theoretischem Wissen und praktischer Anwendung. So können Sie sich sicher sein, dass Sie bestmöglich vorbereitet sind. Die Herausforderungen des Polizeistudiums in Nordrhein-Westfalen sind uns bestens vertraut. Besonders im ersten Hauptstudium (HS1) erwarten Sie enorme Mengen an Lernstoff, die in kürzester Zeit bewältigt werden müssen. Wir sind uns dessen bewusst und haben mit Bedacht einen individuellen Lernplan entwickelt, der darauf abzielt, Sie optimal auf die bevorstehenden Klausuren im Dezember vorzubereiten. Ihr Erfolg ist unsere Motivation, und wir sind fest davon überzeugt, dass unser maßgeschneiderter Ansatz Sie zu Höchstleistungen führen wird. Tatsächlich können wir stolz verkünden, dass wir in den vergangenen vier Jahren mehr als 350 Schülern auf ihrem Weg zur Polizeikommissarin oder zum Polizeikommissar verholfen haben. Diese Erfolgsgeschichte treibt uns an, weiterhin unser Bestes zu geben und Sie bestmöglich zu unterstützen.  Vertrauen Sie auf unsere bewährte Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ausbildung unterstützen. Jeder Schritt auf Ihrem Weg ist uns wichtig, und wir sind hier, um sicherzustellen, dass Sie mit Selbstvertrauen und Wissen in Ihre berufliche Zukunft als Polizeibeamte starten können.