Keine rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch überholende Polizeibeamte

12. September 2025

Die aktuellen Entscheidungen des AG Frankfurt am Main (Urteil v 18.10.2021 – 975 Ds 3230 Js 217464/21, NZV 2022, 233) und des LG Flensburg (Beschluss v. 27.05.2021 – V Qs 17/21, BeckRS 2021, 13958) sollten zukünftige Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter schon aufgrund des hohen Praxisbezuges kennen.



Vor allem in der Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt ging es schwerpunktmäßig um die Frage, ob das bloße Überholen eines „Einzelrasers“ durch eine Polizeistreife mit dem Ziel, das Fahrzeug zum Anhalten zwecks einer Kontrolle zu bringen, eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation darstellt. Der Beschuldigte sah sich dem Vorwurf eines illegalen Kraftfahrzeugrennens (§ 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB) ausgesetzt und vertrat hierbei die Ansicht, er sei zu der Tat durch die Polizeibeamten provoziert worden.


Konkret wollte eine Zivilstreife den Angeklagten einer polizeilichen Kontrolle unterziehen. Der hierfür eingeleitete Überholvorgang wurde von dem Angeklagten jedoch falsch aufgefasst. Er ging vielmehr von einem mutmaßlichen Rennkonkurrenten aus und beschleunigte entsprechend, um eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen. Die Zivilstreife wollte den Angeklagten durch den Überholvorgang nicht dazu verleiten, seinen Wagen zu beschleunigen.


Das Gericht lehnte eine rechtsstaatswidrigen Tatprovokation im Ergebnis ab. Dementsprechend lag auch kein Verfahrenshindernis vor. Eine Tatprovokation ist danach unzulässig, wenn „dem Staat zurechenbare Akteure emotionalen oder sonstigen Druck ausüben, die Initiative ergreifen, ein Angebot zur Tatbegehung trotz Ablehnung erneuern oder insistieren“ (hierzu auch Nowrousian, NZV 2022, 233, 235).


Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen lehnte das Amtsgericht Frankfurt am Main eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation ab, da es den handelnden Polizeibeamten lediglich darauf ankam, den Angeklagten anzuhalten. Das Gericht betont sogar, dass „selbst wenn die Polizeibeamten mit dem Vorsatz an dem Angeklagten vorbeigefahren wären, diesen zu einer Beschleunigung auf die höchstmögliche Geschwindigkeit zu provozieren, so hätte der Angeklagte sich durch dieses – objektiv neutrale Verhalten der Polizeibehörde des Überholens – nicht provozieren lassen dürfen.“ Immerhin könne es für den Angeklagten nicht anstiftend zu einem Kraftfahrzeugrennen wirken, sofern er überholt wird (hierzu auch Nowrousian, NZV 2022, 233, 235).


Siehe auch vertiefend zur rechtsstaatswidrigen Tatprovokation Beukelmann, NJW-Spezial 2018, 568.

Über den Autor

Sebastian Brill ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in einer bundesweit tätigen Sozietät. Als Fachanwalt für Strafrecht verfügt er über fundierte Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiet, die er in einer Vielzahl von Strafverfahren als Strafverteidiger sammeln konnte. Er hat zudem einige Jahre als Dozent an der Georg-August-Universität in Göttingen auf dem Gebiet des Strafprozessrechts unterrichtet. Zweimal in Folge erhielt Herr Brill hierfür einen Lehrpreis. Zudem läuft an der Johann Wolfgang von Goethe-Universität Frankfurt am Main zur Zeit sein Promotionsverfahren mit einer Arbeit zu einem Thema an der Schnittstelle zwischen Strafrecht und Sport. Herr Brill ist auch Autor mehrerer Veröffentlichungen in juristischen Fachzeitschriften.


Sebastian Brill — Rechtsanwalt & Dozent für Straf- und Strafverfahrensrecht




Sebastian Brill — Rechtsanwalt & Dozent für Straf- und Strafverfahrensrecht



Jetzt in Verbindung setzen

Aktuelle Beiträge

Ein Buch wurde aufgeschlagen, in welchem Paragraphen und Gesetzestexte stehen.
18. Mai 2026
Auch teilweise KI Nutzung ohne Kennzeichnung gilt als Täuschung. Das VG Kassel Urteil und seine Bedeutung für Bachelorarbeiten im Polizeistudium kompakt erklärt.
Leerer polizeilicher Schießstand – Symbolbild für den polizeilichen Schusswaffengebrauch gegen Perso
4. Mai 2026
Wann darf die Polizei die Schusswaffe gegen Personen einsetzen? Voraussetzungen, finaler Rettungsschuss, Androhung & rechtliche Folgen im Überblick.
Abschlusszeugnis Berliner Polizei
7. April 2026
Nachhilfe für Berliner Polizeischüler an HWR und Polizeiakademie. Seit 2019 über 700 Absolventen erfolgreich vorbereitet. Strafrecht, Polizeirecht und mehr.
von Damir Rodic 28. März 2026
Das Wichtigste in Kürze: Steigende Nichtbestehensquoten im Polizeistudium machen professionelle Nachhilfe für viele Studierende unverzichtbar: Es geht nicht nur um Noten, sondern um den Traumberuf, der durch eine endgültig nicht bestandene Klausur auf dem Spiel steht. Nicht jede Nachhilfe ist gleich gut: Die juristische Qualifikation der Dozenten ist das entscheidende Qualitätsmerkmal. Gute Nachhilfe zeichnet sich dadurch aus, dass die Dozenten genau wissen, welche Anforderungen im jeweiligen Bundesland gestellt werden und welche Inhalte in den Klausuren tatsächlich abgefragt werden. Allein diese Anforderungen für die einzelnen Bundesländer systematisch herauszuarbeiten, bedeutet einen erheblichen Zeitaufwand – Zeit, die vielen Studierenden im Alltag fehlt! Unsere Klausuren orientieren sich eng an den Originalfällen aus den Prüfungen. So erhalten Sie ein realistisches Bild Ihres aktuellen Wissensstands und können zuverlässig einschätzen, ob Sie die Klausur bestehen werden. Die Kosten für eine Nachhilfe sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Zu diesem Thema haben wir bereits einen Beitrag eines kompetenten Steuerberaters auf unserer Website veröffentlicht
Klassenzimmer mit Damir Rodic am unterrichten
von Damir Rodic 24. März 2026
Mündliche Prüfung im Polizeistudium? Unsere Strafrecht-Simulation mit erfahrenen Juristen zeigt typische Fragen, Erwartungshorizonte und Strategien für sicheres Auftreten. Jetzt Video ansehen und gezielt vorbereiten.
Ein Buch wurde aufgeschlagen, in welchem Paragraphen und Gesetzestexte stehen.
3. November 2025
Erfahre, welche Ausbildungskosten im Polizeistudium steuerlich absetzbar sind und wie Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter davon profitieren können.
Foto aus eine Klassenzimmer, mit Damir Rodic mittig stehend.
14. Oktober 2025
Hohe Durchfallquote an der HSPV NRW? Erfahre, wie du Strafrecht und Eingriffsrecht sicher bestehst - mit gezielter Vorbereitung und Fachwissen.
Ein Buch wird gelesen, vor einem Laptop.
7. Oktober 2025
Einstellung in den Polizeivollzugsdienst: Wie eingestellte Strafverfahren Zweifel an der persönlichen Eignung von Bewerbern begründen können.
Klassenzimmer mit Schülern, die vor einer Projektionsleinwand Notizen machen.
von Damir Rodić 12. September 2025
Darf die Polizei das Handy eines Beschuldigten entsperren, indem sie dessen Finger auf den Sensor drückt?
Aufgeschlagenes Buch auf dem Schreibtisch neben dem Laptop; eine Person liest.
von Damir Rodić 12. September 2025
Aufgrund der Omnipräsenz von Smartphones und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24.7.2015 (Az.: 1 BvR 2501/13), wonach das Anfertigen von Videoaufnahmen eines Polizeieinsatzes keine nach §§ 22 Satz 1, 33 Abs. 1 KunstUrhG strafbaren Verletzung des Rechts am eigenen Bild ist, stellt sich schon seit längerem die Frage, ob Bürger Polizisten bei Einsätzen filmen dürfen oder sich dadurch gem. § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) strafbar machen. Kernfrage ist, wann das gesprochene Wort bei einem in der Öffentlichkeit stattfindenden Polizeieinsatz nichtöffentlich ist. Dies ist höchstrichterlich bislang ungeklärt. Amts-, Land- und Oberlandesgerichte beurteilen dies unterschiedlich. Das wiederum führt zu Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen und den Polizeibeamten. In einem Beschluss des Landgerichts Hanau (Beschl. v. 20.04.2023, Az.: 1 Qs 23/22) bewertete dieses eine nachfolgend geschilderte Sachverhaltskonstellation als nicht strafbar. Eine andere Kammer desselben Gerichts (Urt. v. 29.09.2023, Az.: 5 KLs – 3350 Js 16251/22) wich aber von der dortigen Argumentation ab und verurteilte den Filmenden. Die Begründung des (soweit ersichtlich: nicht veröffentlichten) Urteils bietet wenig Anlass zur Kritik.
Show More